Die Gnadenzeit läuft ab – Teil 63

Matthäus Kapitel 24, Verse 12-13

12 „Und weil DIE GESETZLOSIGKEIT überhand nimmt, wird die Liebe in den meisten erkalten; 13 wer jedoch bis ans Ende ausharrt, der wird gerettet werden.“

Quelle – 13. Januar 2022

„Im Wesentlichen Selbstmord“: Impfung auf eigenes Risiko

FRANKREICH: Nach Impf-Tod: Versicherung zahlt nicht – wegen Teilnahme an Experiment!

Ein brisanter Fall wird derzeit heftig in den sozialen Medien diskutiert:

In Frankreich soll ein reicher, älterer Unternehmer aus Paris an den Folgen einer Corona-Spritze verstorben sein. Zuvor habe er millionenschwere Lebensversicherungen zu Gunsten seiner Kinder und Enkel abgeschlossen.

Obwohl die Impfung als Ursache des Todes von Ärzten und der Versicherung anerkannt wird, zahlt die Versicherung die Prämie NICHT aus. Die Begründung ist der HAMMER:

„Die Nebenwirkungen der Corona-Stiche sind bekannt und veröffentlicht. Der Verstorbene hat daher auf eigenes Risiko an einem EXPERIMENT teilgenommen!“

Versicherung: Experimental-Impfung mit Todesfolge wird mit Selbstmord gleichgesetzt

Die Verweigerung der Auszahlung an die Familie hat die Versicherung damit begründet, dass die Einnahme von experimentellen Medikamenten oder Behandlungen, worunter auch die Corona-Spritzen fallen, vom Versicherungsvertrag ausdrücklich AUSGESCHLOSSEN sind. Die folgende Klage der Familie gegen die Versicherung blieb erfolglos.

Nebenwirkungen veröffentlicht – daher eigenes Risiko

Das Gericht hat sein Urteil folgendermaßen begründet:

„Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs wurden veröffentlicht, und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er FREIWILLIG die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesentlichen SELBSTMORD“.

Da Selbstmord von der Versicherungspolice von vornherein nicht gedeckt ist, hat sich die Versicherung damit sauber aus der Verantwortung geschlichen.

Weiter heißt es in dem Urteil:

„Das Gericht betrachtet die Einstufung des Versicherers, der die Teilnahme an dem Experiment der Phase 3, dessen erwiesene UNSCHÄDLICHKEIT NICHT GEGEBEN ist, angesichts der angekündigten Nebenwirkungen, darunter der Tod, rechtlich als FREIWILLIGES Eingehen eines tödlichen Risikos, das NICHT durch den Vertrag abgedeckt ist. Dies wird rechtlich als SELBSTMORD anerkannt.

Die Verteidigung des Versicherers wird als begründet und vertraglich GERECHTFERTIGT anerkannt, da dieses öffentlich bekannte Eingehen eines tödlichen Risikos rechtlich als SELBSTMORD gilt, da der Kunde informiert war und sich bereit erklärt hat, freiwillig das Risiko des Todes einzugehen, ohne dazu verpflichtet oder gezwungen zu sein.“

Die Familie hat Berufung eingelegt.

Mainstream schweigt

In Frankreichs Mainstream-Medien wurde über diesen Skandal-Fall bisher NICHT berichtet. Veröffentlicht soll der Fall vom Anwalt der Familie, Carlo Alberto Brusa, in den sozialen Medien worden sein. Leider ohne Angabe von Quellen oder Gerichtsakten, weswegen die Echtheit der Meldung derzeit nicht überprüfbar ist. Der Redaktion wurde allerdings ein Schreiben einer österreichischen Versicherung zugespielt, das sich auf diesen konkreten Fall bezieht.

Dasselbe passiert auch in DEUTSCHLAND:

In einem Fall gibt eine private Unfallversicherung der deutschen „Haftpflichtkasse“ am 6.April 2021 gegenüber einer Kundin an, dass zwar geltende Schutzimpfungen gegen bekannte Infektions-Krankheiten, NICHT aber Gesundheitsschäden durch die Covid-Impfungen mitversichert sind!

In einem anderen Fall gibt die „Techniker Krankenkasse“ am 18. Januar 2021 gegenüber einem Versicherten ebenfalls an:

Der Auszug aus dem Artikel endet hier. Lesen Sie den gesamten Artikel als PDF.