Die Gnadenzeit läuft ab – Teil 40

Die Ungerechtigkeit nimmt überhand – Teil 1

Jesus Christus sagte unter Anderem über die Endzeit:

Matthäus Kapitel 24, Vers 12

„Und weil DIE GESETZLOSIGKEIT ÜBERHAND NIMMT, wird die Liebe in den meisten erkalten.“

Die Beurteilung der Corona-Krise aus rechtlicher Sicht

Quelle – 4. Januar 2022 – Rechtsanwältin Dr. Beate Bahner

Rechtsgutachten: “Impfung mit „Comirnaty“ von „BioNTech/Pfizer“ ist eine STRAFTAT! Es besteht KONKRETE LEBENSGEFAHR!”

Rechtsanwältin Dr. Beate Bahner stellt klar:

„Eine Corona-Impfung mit der Substanz ‚Comirnaty‘ darf AUF GAR KEINEN FALL durchgeführt werden. Jeder Arzt, der eine solche Impfung vornimmt, begeht eine Straftat.“

Ihre Kollegin Christiane Ringeisen stellte Antrag auf Beschlagnahme und Strafanzeige: Es bestehe die unmittelbare Gefahr der Tötung und/oder schweren Körperverletzung für eine Vielzahl von Menschen.

Dr. Beate Bahner ist selbständige Fachanwältin für Medizinrecht in Heidelberg und Autorin. In ihrem jüngsten Werk „Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ klärt sie Ärzte darüber auf, dass die Impfung gegen Covid-19 einerseits große Gefahren für die geimpften Personen birgt und andererseits „rechtliches Hochrisikogebiet“ für impfende Ärzte darstellt.

In ihrem „Rechtsgutachten zur Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs ‚Comirnaty von ‚Pfizer/BioNTech’“ (nachzulesen unter diesem Link) vom 27. Dezember 2021 kommt Dr. Beate Bahner unter besonderer Berücksichtigung zweier nicht für die Anwendung am Menschen zugelassener Inhaltsstoffe – Report24.news berichtete – zu folgendem Schluss:

„Dies sind die schwerwiegendsten und damit zugleich KRIMINELLSTEN VERSTÖSSE gegen die international geltenden Regelungen zur Herstellung von Arzneimitteln und gegen das deutsche Arzneimittelrecht, die jemals begangen wurden, von:

  • ‚Pfizer/BioNTech‘ selbst als Hersteller des Impfstoffs
  • Der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA)
  • Zuständigen deutschen Behörden
  • Allen hierfür verantwortlichen Beamten, Mitarbeitern, Ärzten, Wissenschaftlern und Politikern.

ALLE verantwortlichen Personen sind daher nach § 8 i.V.m. § 95 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 3 AMG strafrechtlich zu verfolgen, und zwar wegen der Verwirklichung eines besonders schweren Falls.“

Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Herstellung oder die Anwendung des Impfstoffes die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet oder einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit aussetzt. Er muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen.

Das Gutachten ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar

Es kann auf Dr. Bahners Webseite, in ihrem Telegram-Kanal und auch hier unter folgendem Link als pdf abgerufen werden: Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Impfung mit dem Impfstoff „Comirnaty“ von Biontech nach dem Arzneimittelgesetz

Rechtsgutachten_RAin_Bahner_Strafbarkeit_nach_95_AMG_durch_Impfung

„Ich habe die Übersetzung nicht geprüft. Die Strafbarkeit bezieht sich zwar auf deutsches Recht – aber da europäisches Recht maßgeblich ist, dürften in den anderen europäischen Ländern ähnliche Regelungen gelten. Ich weiß dies nicht und kann dies freilich auch weder prüfen noch bearbeiten! Dazu müssen nationale Anwälte beauftragt werden. Bitte beachten Sie, dass ich diese nicht kenne und nicht vermitteln kann!“

Die Verbreitung ist ausdrücklich erwünscht!

Eine Verbreitung ist seitens Dr. Beate Bahner ausdrücklich erwünscht! In ihrem Telegram-Kanal antwortet sie auf eine entsprechende Frage:

„Teilen Sie das Gutachten gerne auf allen Wegen tausendfach, dafür habe ich es geschrieben!“

Dr. Bahner sagte dazu auch in einem Video-Statement anlässlich der Fertigstellung des Gutachtens am 27. Dezember 2021:

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