Die Gnadenzeit läuft ab – Teil 66

Quelle – 3. Februar 2022

Deutsches Rechtsgutachten: Allgemeine Corona-Impf-Pflicht ist VERFASSUNGSWIDRIG! – Teil 3

Matthäus Kapitel 24, Verse 12-13

12 „Und weil DIE GESETZLOSIGKEIT überhand nimmt, wird die Liebe in den meisten erkalten; 13 wer jedoch bis ans Ende ausharrt, der wird gerettet werden.“

6.Was bedeutet Verhältnismäßigkeit? Wann ist die Impfpflicht unverhältnismäßig?

Annette Bopp:
Lassen Sie uns das mal näher betrachten. Was heißt denn im Zusammenhang mit der Impf-Pflicht verhältnismäßig? Wir operieren hier ja mit Begriffen, die juristisch interpretiert und in irgendeiner Form mit Inhalten gefüllt werden.

Was würde jetzt an dieser Stelle „verhältnismäßig“ heißen bzw. wo sehen Sie einen Widerspruch, so dass Sie sagen: „Die Impf-Pflicht ist eben nicht verhältnismäßig“?

Dr. Dr. Boehmer-Neßler:
Sie haben völlig Recht. Das ist keine normale Alltagssprache, wenn ich hier jetzt „verhältnismäßig“ sage, sondern dieses Wort ist ein juristischer Fachbegriff.

Was verstehen Verfassungsrechtler also unter „verhältnismäßig“? Es sind vor allem vier Punkte, die eine Rolle spielen und erfüllt sein müssen, ansonsten ist eine staatliche Maßnahme nicht „verhältnismäßig“. Und wenn eine staatliche Maßnahme „nicht verhältnismäßig“ ist, darf man nicht in die Grundrechte eingreifen.

Diese vier Punkte sind:

1.
Der Staat darf mit einer Maßnahme NUR Ziele verfolgen, die legitim sind und welche ihm das Grundgesetz erlaubt.

Das ist eigentlich banal. Das ist klar, dass der Staat NIE etwas machen darf, was nicht dem Grundgesetz entspricht.

2.
Der Staat muss sich fragen, ob diese Maßnahme überhaupt geeignet ist, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen

Der Staat darf natürlich nicht in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, wenn die Maßnahme, die er durchsetzen will, SINNLOS ist.

3.
Ist es überhaupt erforderlich, dass der Staat in die Grundrechte eingreift?

Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte, welche die Bürgerinnen und Bürger haben. Der Staat darf in die Grundrechte natürlich nur dann eingreifen, wenn es ERFORDERLICH ist, also wenn es kein anderes Mittel gibt, dass weniger stark in die Grundrechte eingreift und trotzdem wirksam ist. Da spricht man dann vom „milderen Mittel“. Solange es ein milderes Mittel gibt, darf der Staat das „heftigere Mittel“ nicht einsetzen.

Annette Bopp:
Nun sagen die Impf-Befürworter: „Alle drei Impfungen einschließlich der ersten Auffrischungsimpfung (Booster) schützen vor einem schweren Verlauf. Sie verhindern, dass sich die Pandemie weiter ausbreitet.“ Sei es einmal dahingestellt, ob das tatsächlich so stimmt.

7.Was sind die Knackpunkte von Befürwortern einer SARS-CoV-2-Impfpflicht?

Wo sind denn jetzt diese Knackpunkte, wo sehen Sie die Ansatzpunkte, dass das NICHT erfüllt ist, was Sie gerade eben ausgeführt haben?

Dr. Dr. Boehmer-Neßler:
Es gibt vor allem zwei große Knackpunkte.

Erfüllt die Impfung wirklich den Zweck?

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