Die Gnadenzeit läuft ab – Teil 67

Quelle – 3. Februar 2022

Deutsches Rechtsgutachten: Allgemeine Corona-Impf-Pflicht ist VERFASSUNGSWIDRIG! – Teil 4

Matthäus Kapitel 24, Verse 12-13

12 „Und weil DIE GESETZLOSIGKEIT überhand nimmt, wird die Liebe in den meisten erkalten; 13 wer jedoch bis ans Ende ausharrt, der wird gerettet werden.“

10. Warum kommen Juristen zu unterschiedlichen Ergebnissen

Annette Bopp:
Sie sind nicht der einzige Verfassungsrechtler, der diese Entwürfe, die jetzt gerade ein bisschen nebulös herumschwirren, anschaut oder der sich diese Überlegungen macht. Es gibt einige, die sagen: „Doch, das ist alles mit dem Grundgesetz vereinbar“. Wie erklären Sie sich das?

Dr. Dr. Boehmer-Neßler:
Sie kennen sicher das Bonmot: „Zwei Juristen – drei Meinungen“. Ich kiann aber auch ernsthaft darauf antworten.

Wir Verfassungsrechtler machen eben keine Mathematik und betreiben in der Regel keine Naturwissenschaften, manchmal schon, aber nicht immer. Die Mathematik ist ja völlig eindeutig. Da gibt es die EINE LÖSUNG, alles Andere ist falsch.

Das ist natürlich im Rechtswesen und im Verfassungsrecht nicht so. Wir müssen uns tatsächlich die Knackpunkte anschauen und uns die Frage stellen: Wie werten wir das, und welche verfassungsrechtlichen Konsequenzen hat das? Nach meinem Dafürhalten ist es eben so – wenn man sich die Studienlage anschaut -, dass man feststellt, dass die Impfung grundsätzlich NICHT dazu geeignet ist, das zu tun, was sie tun soll.

Und wenn man zu diesem Schluss kommt, ist die verfassungsrechtliche Konsequenz ziemlich eindeutig. Manche meiner Kollegen schauen sich die Studien nicht genau an, oder es kommt darauf an, wie tief sie in diese Materie einsteigen. Und es kommt ein bisschen darauf an, wie sie diese Studien im Einzelnen werten. Das ist sozusagen der entscheidende Punkt. Da fangen die Juristen natürlich an, sich zu streiten.

Aber wir haben gerade über die Knackpunkte gesprochen. Es gibt da noch einen weiteren, über den wir noch gar nicht geredet haben. Und das ist die ERFORDERLICHKEIT. Es geht noch um die Frage: In Grundrechte darf nur dann eingegriffen werden, wenn es ERFORDERLICH ist, also wenn es kein „milderes Mittel“ gibt. Da lautet die Frage: Brauchen wir denn diese Impf-Pflicht mit diesen ganzen Grundrechts-Eingriffen oder ging es auch anders?

Zum Beispiel sagt man gerade, dass die Omikron-Fallzahlen und die Inzidenz-Zahlen gehen durch die Decke, doch die Hospitalisierungen bleiben ungefähr gleich. Die letzten Tage war es auf jeden Fall so, dass die Intensiv-Stationen ebenfalls NICHT überlastet waren. Die Zahl der Omikron-Erkrankten, die auf die Intensiv-Stationen müssen, ist absolut GERING. Das heißt mit anderen Worten: Viel mehr Leute werden jetzt krank, aber sie werden NICHT schwerkrank. Und dann ist die Frage, ob man dann wirklich Menschen dazu zwingen muss, sich impfen zu lassen, wenn die Krankheit – so wie es im Augenblick aussieht – gar nicht mehr so schlimm ist.

Annette Bopp:
Das war ja bisher das zentrale Argument: „Die Überbelastung des Gesundheitswesens bzw. der Intensiv-Stationen muss verhindert werden. Und deswegen MÜSSEN sich alle impfen lassen.“ Das trifft mit Omikron – zumindest jetzt – NICHT mehr zu. Ob dieses Problem irgendwann noch einmal wiederkommen wird, weiß man nicht. Aber auf Vorrat impfen, das geht irgendwie schwer. Das lässt sich – glaube ich – kaum irgendwie machen.

11. Was ist unter Angemessenheit zu verstehen? Ist die Corona-Impf-Pflicht angemessen, um die Pandemie zu überwinden?

Annette Bopp:
Ich glaube, da war noch ein dritter Punkt, den Sie auch angesprochen hatten. Dabei ging es um ANGEMESSENHEIT. Habe ich das richtig in Erinnerung? Was ist darunter zu verstehen?

Dr. Dr. Boehmer-Neßler:
Das ist die letzte Frage, die noch eine Rolle spielt. Wir waren ja dabei zu fragen: Was muss alles erfüllt sein, damit wir von einem VERHÄLTNISMÄSSIGEN Eingriff in die Grundrechte sprechen, der dann erlaubt wäre.

Der letzte Punkt dabei ist die ANGEMESSENHEIT, und damit meint man die Angemessenheit zwischen dem Ziel und den Kosten, die man dafür aufwenden muss. Die Fragen lauten demnach:

  • Was ist das Ziel?
  • Wie wichtig ist das Ziel?
  • Wie gut erreicht man das Ziel?
  • Welche Kosten muss man dafür bezahlen?

Bei unserem Beispiel der Impf-Pflicht würde das Ziel heißen: Wir wollen das Virus eindämmen und die Pandemie stoppen oder das Infektionsgeschehen nach unten drücken. Das ist natürlich ein ganz wichtiges Ziel. Da sind wir uns wahrscheinlich alle einig.

Der Auszug aus dem Artikel endet hier. Lesen Sie den gesamten Artikel als PDF.