Die Gnadenzeit läuft ab – Teil 49

Die Ungerechtigkeit nimmt überhand – Teil 10

Quelle – 22. Dezember 2021 – RA Ralf Ludwig und RA Dr. Beate Bahner

Corona aus Sicht der Juristen Ralf Ludwig, Dr. Beate Bahner, Hardy Groeneveld zur mRNA-Impfung – Teil 9

Ralf Ludwig:
Wir nähern uns jetzt diesen 3,5 % der Gesamtbevölkerung, die erforderlich sind, um eine Wende in der Politik herbeizuführen. Wir demonstrieren friedlich und machen das alle gemeinsam. Jeder trägt seinen Teil dazu bei. Es gibt die Whistleblower, die von www.mutigmacher.org aufgefangen werden. Es gibt www.klagepaten.de, die Dokumente erstellen. Wir haben die „Anwälte für Aufklärung“ (afaev.de), allen voran natürlich Beate, die das im Medizinrecht macht und Dirk Sattelmaier, der mir gestern gesagt hat, dass er allein schon im Jahr 2020 mehr als hundert Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten nur für Corona zu bearbeiten hatte.

Es passiert also ganz viel. Wir vernetzen uns, auch international. Die Menschen auf der Straße sind natürlich auch ein wichtiges Pfund. Andreas Popp hat das in einem Podcast mit Eva Hermann gesagt, dass er jetzt auch vermehrt Rückmeldungen von Richtern und Staatsanwälten bekommt, die tatsächlich sagen: „Wir machen da nicht mehr mit. Wir bekommen das mit, was hier passiert.“

Und wir haben das ja auch an der Entscheidung in Lüneburg erlebt, wobei sich das Gericht deutlich GEGEN das Verfassungsgericht gewendet hat.

Der Präsident des Frankfurter Oberlandesgerichts hat sich ebenfalls deutlich GEGEN das Bundesverfassungsgericht gewendet und sich beschwert, wie schlimm dieses mit den Menschen umgeht.

Wir bekommen es also mit, dass gerade eine Veränderung stattfindet. Diese Veränderung stärkt natürlich das, was wir tun und umgekehrt. Das geht in beide Richtungen. Das, was wir tun und das, was du machst, Beate, stärkt zum einen die Menschen, weil sie sich dann sagen können: „Wir sind nicht alleine“.

Und das, was wir spüren, lässt sich auch rational nachweisen. Ich glaube, dass diese Rationalität ganz wichtig ist und dass wir Anwälte das auch erklären und sagen:

„Wenn wir das Recht betrachten, was bis zum Jahr 2019 und 2020 galt und sich als gutes Recht entwickelt hat, seid ihr alle auf dem richtigen Weg. Lasst euch davon nicht von irgendwelchen korrupten oder möglicherweise auch hoch verängstigten Politikern und Behörden, die einfach, weil sie in diese falsche Richtung gelaufen sind und da einfach weitermachen, einschüchtern.“

Beate Bahner:
Man muss wirklich feststellen, dass es Menschen gibt – im Übrigen auch Richter und Ärzte -, die in der Tat durch die Propaganda eine Heidenangst vor dem Tod durch Corona haben.

Neulich bei einer Verhandlung gegen eine Ärztin wegen Maskenverstoß in ihrer Praxis, wobei dieses Verfahren übrigens eingestellt wurde, kam die Ärztin vom Gesundheitsamt, saß mit FFP2-Maske am offenen Fenster gefühlte 200 m von uns weg und hat sich in die Hose gemacht vor Corona.

Das gibt es. Die Angst vor dem Tod ist ein Thema, worüber ich auf meinem Kanal auch viel spreche. Denn das ist ein Thema, mit dem man sich vollkommen unabhängig oder vielleicht parallel zwingend auseinandersetzen muss. Denn hätten wir einen natürlichen Umgang mit dem Tod, wäre so etwas wie jetzt gar nicht möglich.

Zu deinem Lüneburger oder niedersächsischen Oberlandesgericht, Ralf, muss man sagen, dass der Senat ausgetauscht wurde. Den gibt es nicht mehr. Der bisherige Senat macht jetzt andere Sachen. Das ist das eine.

Aber, Ralf, was ich aber tatsächlich auf meinem wirklich vollen, überquellenden Schreibtisch feststelle und was mich auch erleichtert und erfreut, ist, dass diese Corona-Verfahren zunehmend einfach zeitlich verlegt werden auf Mai 2022 oder auf irgendeinen noch nicht benannten späteren Termin, und einige Verfahren werden sogar komplett eingestellt, wie zum Beispiel das im Zusammenhang mit der Demonstration in Sinsheim am 28. März 2021, bei der ganz, ganz viele Bußgelder verhängt worden sind.

Es werden auch Strafverfahren gegen Ärzte eingestellt, wie zum Beispiel von einem Arzt, der wirklich ganz viele Atteste ausgestellt hatte. Auch das Verfahren eines anderen Arztes wurde nach § 170 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.

Dort heißt es nämlich:

„Strafprozessordnung (StPO)
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung

(1) Bieten die Ermittlungen GENÜGEND ANLASS zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

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