Die Gnadenzeit läuft ab – Teil 48

Die Ungerechtigkeit nimmt überhand – Teil 9

Quelle – 22. Dezember 2021 – RA Ralf Ludwig und RA Dr. Beate Bahner

Corona aus Sicht der Juristen Ralf Ludwig, Dr. Beate Bahner, Hardy Groeneveld zur mRNA-Impfung – Teil 8

Ralf Ludwig:
Beate, bevor wir mit dir weitermachen, wird hier im Live-Chat immer wieder die Frage gestellt. Diese „Impfung“ hat ja nur eine bedingte Zulassung. Und die Frage dazu lautet: „Wie kann diese bedingte Zulassung verlängert werden?“

Ich selbst bin ja kein Medizin-Rechtler. Es ist ja auch so, dass im Oktober 2021 die Europäische_Arzneimittel-Agentur (EMA) fünf Medikamente zugelassen hat, die laut ihrer Einschätzung bei der Behandlung von Covid-Patienten wirksam sind. Und es geistert durchs Netz, dass wenn wirksame Medikamente da seien, müsste eine bedingte Zulassung der Impfung zurückgenommen werden.

Kannst du dazu ad hoc etwas sagen, oder müssen wir die Klärung dieser Frage auf die nächste Sendung verschieben? Ich habe dich jetzt hier mit dieser Frage überfallen. Und ich weiß, dass man als Anwalt Fragen nicht immer sofort beantworten kann.

Beate Bahner:
Ich kann dazu in aller Kürze gerne etwas sagen.

Die Voraussetzungen für eine bedingte Zulassung des Impfstoffs lagen NIE vor. COVID-19 ist erstens KEINE BEDROHLICHE ERKRANKUNG. Und es handelt sich dabei auch um KEINE SEUCHE im Sinne von einer echten Seuche und nicht um das, was die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „Seuche“ so definiert, dass man jede Rotznase und jeden Schnupfen alle drei Monate neu als „Seuche“ deklariert, was ja genauso passiert.

Es gibt Behandlungsmöglichkeiten bei einer Covid-Erkrankung. Die hat es schon immer gegeben. Darüber hinaus gibt es die eigene Immunität. Von daher existiert weder die große Gefahr noch ist es nicht so, dass es keine Behandlungsmöglichkeiten gäbe. Diese Behandlungsmöglichkeiten gibt es eben sehr wohl.

Es gibt aber auch Fehl-Anweisungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Hinblick auf die Beatmung und vieles mehr. Aber dagegen müssen die Mediziner etwas unternehmen. Da haben wir es ganz aktuell mit sehr üblen Geschichten zu tun, die mir aus den Kliniken erzählt werden im Hinblick auf Patienten, die tatsächlich an Corona erkrankt oder daran gestorben sind, was die Beatmung anbelangt.

Man kann also grundsätzlich sagen, dass die Voraussetzungen für eine bedingte Zulassung des Corona-Impfstoffes NIE vorlagen, auch vor einem Jahr nicht. Die bedingte Zulassung für Comirnaty von „Pfizer/BioNTech“ wurde vor einigen Wochen dennoch verlängert, obwohl die Voraussetzungen dafür auch jetzt nicht vorliegen.

Die Europäische_Arzneimittel-Agentur (EMA) ist ein korrupter Scheiß-Laden, wenn ich das jetzt mal so sagen darf. Das ist so ein unglaublicher SKANDAL:

Ralf Ludwig:
Diese Aussage von dir wird jetzt natürlich als Mem viral gehen.

Beate Bahner:
Es tut mir Leid, Ralf. Aber du kannst es in meinem Buch nachlesen. Die Voraussetzungen für eine bedingte Zulassung, die sind in einer EU-Verordnung geregelt. Doch das weist man einfach zurück, so wie man sagen kann: „Die Erde ist jetzt rund, flach und platt, weil wir das jetzt so im Gesetz definiert haben“. Und genauso passiert es hier im Zusammenhang mit der bedingten Zulassung der COVID-Impfstoffe.

Aber unter KEINEM EINZIGEN ASPEKT durften sie damals schon zugelassen werden. Dass wir uns hier in einem unglaublichen LÜGENMÄRCHEN befinden, das kennen wir schon von der Schweinegrippe. Dr. Wolfgang Wodarg war der Einzige, der das damals als EU-Parlamentarier, aufgedeckt hat. Das ist nun genau die gleiche Geschichte; nur jetzt machen sie den Knopf dran. JETZT sind sie besser vorbereitet.

Die Globalisten haben die ganzen EMA-Leute gekauft. Da muss man einfach sagen: Schaut euch an, wer die EMA leitet. Diese Leute kommen ALLE aus der Pharma-Industrie. Was hier passiert, ist EIN VERBRECHEN!

Hardy Groeneveld:
Ganz kurz, weil du die EMA gerade erwähnt hast, Beate, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es doch noch den einen oder anderen mit Rückgrat gibt, der dort noch nicht ganz auf Linie gebracht worden ist. Das wäre natürlich auch so ein klassischer Whistleblower aus der Reihe der EMA, der auch ein bisschen dazu sagen kann.

Deshalb auch hier noch einmal der Aufruf direkt an jeden Mitarbeiter und an jede Mitarbeiterin bei der EMA, die vielleicht langsam ein ganz schlechtes Gewissen bekommen, was da abläuft. Sie können sich gerne bei uns www.mutigmacher.org melden.

Beate Bahner:
Ich will dazu noch ein kleines Schmankerl zum Besten geben. Ich habe ja mehrere Fachbücher geschrieben, wie zum Beispiel vor 4 Jahren das Buch „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen –
Das Praxishandbuch zum Thema“, als da konkret relativ schnell zur Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Vorschriften erlassen wurden. Dieses Buch war damals sehr zeitnah. Die Rezensionen dazu kann man auf meiner Homepage nachlesen.

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