Die Gnadenzeit läuft ab – Teil 47

Die Ungerechtigkeit nimmt überhand – Teil 8

Quelle – 22. Dezember 2021 – RA Ralf Ludwig und RA Dr. Beate Bahner

Corona aus Sicht der Juristen Ralf Ludwig, Dr. Beate Bahner, Hardy Groeneveld zur mRNA-Impfung – Teil 7

Ralf Ludwig:
Ich wollte dazu auch noch etwas sagen. Zum Beispiel haben wir familienrechtlich in Spanien eine andere Situation, während in Deutschland ja die Oberlandesgerichte sich eher für das impfwillige Elternteil entschieden haben, wurde in Spanien sehr, sehr deutlich von einem Familiengericht gesagt:

„Im Zweifel bei Impfstoffen, deren Inhaltsstoffe und deren Langzeit-Auswirkungen NICHT bekannt sind, MUSS man zum Schutz des Minderjährigen IMMER dafür entscheiden, dass auf eine Impfung VERZICHTET wird, gerade auch in Anbetracht der offiziellen Zahlen, die wir hier haben, was tatsächlich Minderjährigen im Bezug auf Corona passiert ist.“

Selbst wenn man die offiziellen Zahlen nimmt, gibt es ja im Prinzip so gut wie keine schweren Erkrankungen. Die sind ja im 0,000-irgendwas-Bereich. Das bedeutet keine schweren Erkrankungen oder Todesfälle bei Minderjährigen in Bezug auf Corona. Diese befinden sich – statistisch gesehen – in einem nicht berücksichtigbaren Bereich.

Und genau darauf ist der spanische Richter auch eingegangen. Er hat gesagt:

„Eine Impfung eines Kindes gegen den expliziten Willen eines Elternteils kann es aus Vorsichtsmaßnahmen NICHT geben.“

Dabei hat dieser spanische Richter sicher auch an sich gedacht und hat eben genau nach dem, was du gerade gesagt hast, Beate entschieden und gesagt:

„Wenn ich jetzt hier, als Richter, irgendetwas anordne, dass ein Kind geimpft wird und ihm passiert danach aufgrund der Impfung irgendetwas, dann ist das eben nicht schicksalhaft, sondern tatsächlich durch ein aktives Tun passiert und damit bin ich in der Haftung und möglicherweise sogar strafrechtlich verantwortlich.“

Beate Bahner:
Ja, natürlich.

Ralf Ludwig:
Ich wollte dazu noch einen Satz sagen. Wir bauen gerade die Zusammenarbeit mit der „Asociación Liberum“ (https://liberumasociacion.org/) auf. Dabei handelt es sich um eine Menschenrechtsorganisation, die sich in Spanien gegründet hat. Sie ist sehr erfolgreich mit ihren Gerichtsverfahren, sei es gegen die Covid-Pässe, in Bezug auf diese familienrechtlichen Entscheidungen, im Hinblick auf die Lockdowns usw. Diese Organisation macht viel Aufklärungsarbeit. Mit ihr verbinden wir uns gerade.

Sie hat zum Beispiel erreicht, dass eine Straf-Anklage gegen zwei Journalisten wegen Volksverhetzung zugelassen wurde, weil sie gesagt haben: „Wer sich nicht impfen lässt, ist ein Mörder!“ Am 27.Dezember 2021 findet mit „Asociación Liberum“ ein Workshop statt. Daran werden „Anwälte für Aufklärung“, „Klagepaten“ und ich teilnehmen. Das ist jetzt ein Auftakt-Workshop mit den spanischen Kollegen, wo wir auch sagen werden:

„Das, was an Taten in Deutschland passiert, wollen wir in Spanien zur Anklage bringen, wo die Rechtsstaatlichkeit noch besser funktioniert als in Deutschland.“

Das heißt, dass wir Journalisten, die in Deutschland so etwas sagen, in Spanien anklagen können. Ich hatte ja im Vorfeld darüber mit dir gesprochen, Beate. Du hast ja auch gesagt, du würdest dich bereit erklären, mit den spanischen Kollegen zusammenzuarbeiten. Denn das Wissen, was wir JETZT haben, müssen wir nicht unbedingt in Deutschland zur Klage bringen, sondern wir können ja nach dem Informationsfreiheitsgesetz unsere Schadensersatz-Klagen in Spanien machen. Denn das Arzneimittel-Gesetz gehört zu Europa und basiert dort überall auf den gleichen europäischen Grundlagen. Deshalb können wir auch in Spanien Klagen einreichen.

In Spanien ist es jedenfalls so, dass die Richter in Spanien diese Klagen noch annehmen und die Richter dann tatsächlich auch entsprechende Verfahren zu diesen Fragen durchführen.

In Spanien hat zum Beispiel „Asociación Liberum“, erreicht, dass das spanische Gesundheitsministerium zugeben musste, dass es KEIN ISOLAT von Sars-CoV-2 gibt und dass der PCR-Test KEINE ERKRANKUNG nachweist. Das gilt in Spanien mittlerweile als STANDARD, während das deutsche Bundesverfassungsgericht immer noch nicht zwischen dem Virus Sars-CoV-2 und der Krankheit Covid-19 unterscheiden kann.

Das heißt, dass wir uns international vernetzen. Du wirst am 27. Dezember 2021 mit dabei sein, und an dem Treffen mit „Asociación Liberum“, das wahrscheinlich im Januar 2022 in Madrid stattfinden wird, wird dann auch Hardy teilnehmen, weil es da eben auch um Menschenrechts-Organisationen geht, ebenso um Whistleblowing und um die Informationen, die wir inzwischen haben.

Also noch einmal für die Zuschauer: Wir sind dabei, uns zu vernetzen und schließen uns enger zusammen. Niemand von der anderen Seite sollte glauben, dass wir uns irgendwie spalten lassen oder dass hier Dinge kaputt gehen. Wir arbeiten immer enger zusammen und werden bei diesen Dingen nicht locker lassen.

Beate Bahner:
Ich habe dazu nur noch einen wichtigen Aspekt.

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