Wächter-Stimmen – Teil 26

Quelle:

https://www.youtube.com/watch?v=kaJna-g2hs8

27. August 2020 – Interview mit Herrn Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch und Dr. Heiko Schöning

Außerparlamentarischer Corona-Untersuchungsausschuss

In dieser Sitzung erzählt Michael Fritsch, was ihm und seiner Lebensgefährtin nach seiner Rede in Dortmund vom 9. August 2020 widerfahren ist. Zuvor erzählt er noch, was er alles dort und später noch in Darmstadt gesagt hat. Aber da wir das schon wissen, gehen wir zu seinem Faktenbericht über:

Michael Fritsch:
In Darmstadt habe ich auch wieder sehr ausführlich berichtet zu dieser Rechtslage und zu den Hintergründen vom Infektionsschutzgesetz, in welchem es quasi eine Generalklausel gibt, die nicht sehr dezidiert, also nicht auf den Punkt gebracht, ist, welche Maßnahmen getroffen werden können.

Dr. Heiko Schöning:
Also im Volksmund würde man dazu „ein Gummiparagraph“ sagen.

Michael Fritsch:
Ja, Generalklausel heißt so ungefähr: Alles, was man damit machen möchte, kann man damit tun. Das ist so der Begriff. Und das ist einfach nicht bestimmt genug.

Ein ganz wichtiger Grundsatz in Bezug auf diese Rechtmäßigkeit ist:

  1. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
  2. Die Bestimmtheit der Maßnahme

Das heißt: Jeder, der irgendwo von einer Maßnahme betroffen wird, muss auch wissen, was passiert hier mit mir. Was steht im Gesetz? Was mache ich falsch? Das habe ich an dieser Stelle versucht, noch einmal deutlich zu machen.

Dr. Heiko Schöning:
Gut. Vielen Dank.

So, jetzt sind ja ein paar Tage vergangen. Es gibt aber einen ganz aktuellen Anlass, der (ursprünglich) gar nicht der Anlass dieses Gespräches und dieser Zeugenanhörung gewesen ist. Aber Sie haben jetzt ganz aktuell eine Maßnahme erfahren müssen. Was war das? Wir haben ja vorhin auch schon darüber gesprochen. Ich weiß aus ärztlicher Sicht, dass Ihnen das jetzt sicherlich auch schwerfällt, weil es noch sehr frisch und sehr akut ist. Ich muss sagen, das hat mich eben auch durchaus betroffen gemacht. Aber ich denke, wir müssen es einmal ganz sachlich zur Sprache bringen. Was ist passiert?

Michael Fritsch:
Dazu muss ich vielleicht noch einmal ein bisschen zurückgehen. Also ich glaube, es hat sich auch schon verbreitet, dass ich nach meiner Rede in Dortmund vom 9. August 2020 am darauf folgenden Dienstag ganz normal zu meiner Dienststelle gefahren bin und meine Arbeit aufgenommen habe. Und da bin ich am selben Tag noch SUSPENDIERT worden. Das heißt:

  • Man hat mir die Führung der Amtsgeschäfte untersagt
  • Ich wurde nach Hause geschickt
  • Mir wurden die Dienstwaffe und der Dienstausweis abgenommen
  • Ich habe ein Betretungsverbot für meine Dienststelle bekommen

Die Situation ist so – das wird auch so begründet -, dass ich nach dieser Rede „ZU MEINEM SCHUTZ aus dem Sperrfeuer, aus der Öffentlichkeit genommen werde“. Es soll eine Schutzmaßnahme sein und natürlich auch, um zu prüfen, ob ich damit einen dienstrechtlichen Verstoß begangen habe. Aber Letzteres ist eigentlich die zweite Schiene dabei.

Dr. Heiko Schöning:
Man stellt Sie frei vom Dienst. Sie müssen alles abgeben. Sie werden quasi kalt gestellt. Und das Ganze wird damit begründen, dass dies zu Ihrem eigenen Schutz sei?

Michael Fritsch:
Ja, auch. Das hat zwei Aspekte:

  1. Schutz des Beamten, damit er quasi aus der Schusslinie genommen wird
  2. Um innerhalb von 3 Monaten prüfen zu können, ob ich ein dienstrechtliches Vergehen begangen habe

Es gibt beamtenrechtliche Vorschriften. Und das, was mir vorgehalten wurde, um mich zu suspendieren, war, dass meine Äußerungen, die ich bei dieser Rede in Dortmund am 9. August 2020 getätigt habe, geeignet seien, das Ansehen der Polizei zu schädigen und darüber hinaus sogar die gesamte Funktion der Polizei zu gefährden.

Dr. Heiko Schöning:
Wenn man die Fakten und die Zahlen sieht, dann stellt man fest, dass sich sehr viele dieses Video von dieser Rede in Dortmund angeschaut haben. Ich glaube, das geht in die Hunderttausende und hat zusammengezählt inzwischen wahrscheinlich schon die Millionengrenze überschritten. Da kann man auch sehen, dass die Zustimmungsrate weit über 90 % liegt.

Der Auszug aus dem Artikel endet hier. Lesen Sie den gesamten Artikel als PDF.