Wächter-Stimmen – Teil 7

Quelle:

Interview von Wächter Michael Grawe vom Kultur-Studio mit Alexander Schnarf, Gerhard Wisnewski und Martin Kramp

vom 14.April 2020 – Teil 6

Die Remonstrations-Pflicht

Gerhard Wisnewski:
Jetzt quatscht die Polizei freie Menschen, freie Bürger auf der Straße an, weist diese zurecht und erteilt ihnen Platzverweise, fragt sie, wo sie hingehen und was sie machen wollen. Das alles ist ganz klar rechtswidrig.

Meine Fragen an die Polizisten lauten nun auch im Sinne von Ken Jebsen?

  • „Wo soll das noch hingehen?
  • Werdet Ihr auch eines Tages auf uns schießen?
  • Werdet Ihr uns verhaften?
  • Werdet Ihr uns foltern?
  • Was habt Ihr denn sonst noch im Programm?
  • Wenn man einmal anfängt, das Recht, die Menschenrechte, das Grundgesetz zu brechen und mit Füßen zu treten, wozu seid Ihr denn da noch so alles fähig?

Viele haben sich damit herausgeredet, dass sie nur Befehlen gefolgt sind. Doch ich möchte daran erinnern, dass es im Beamtenrecht eine Remonstrations-Pflicht. Nach den Vorschriften des Beamtenrechts MUSS der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so MUSS er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann NICHT, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrichkeit begehen würde. Der Beamte muss also sämtliche Anweisungen auf ihre Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Wenn sie nicht rechtmäßig und verfassungsmäßig sind, hat er die Pflicht zu widersprechen.

Diese Remonstrations-Pflicht ist vollkommen in Vergessenheit geraden. Und wenn Polizeibeamte jetzt glauben, sie könnten auf Dauer ihre Existenz und ihren Beruf sichern, dann kann ich ihnen nur sagen, dass sie das total vergessen können, weil das hier so weitergeht und der ganze Staat sowieso zusammenkrachen wird. Aber nicht nur dieser Staat, sondern alle anderen werden ebenfalls zusammenbrechen, weil sich die Wirtschaft von diesem Todesstoß nicht mehr erholen und der Staat da bankrott gehen wird.

Also, liebe Polizisten, Ihr seid bei einem Pleite-Unternehmen angestellt. Wollt Ihr jetzt im Sinne dieses Pleite-Unternehmens bis zu seinem bitteren Ende weitermachen? Oder zu was seid Ihr eigentlich noch fähig, Euren Mitbürgern anzutun? Also Ihr tut Euren Mitbürgern bereits eine ganze Menge an. Auf Anweisung von oben:

  • Gängelt Ihr sie
  • Überwacht Ihr sie
  • Weist Ihr sie zurecht
  • Beraubt Ihr sie ihrer verfassungsmäßigen Rechte

Wo soll das jetzt noch hingehen? Ist das noch eine Polizei oder schon eine Privatmiliz von Landesfürsten oder so? Womit haben wir es hier eigentlich zu tun? Diese Fragen müssen an die Polizeibeamten herangetragen werden. Und ich bin auch der Meinung, wir sollten sie mit diesen Fragen auf der Straße und im Park direkt konfrontieren, wenn sie uns ansprechen. Da kann man sie auch mal ganz höflich fragen: „Wo ist die Rechtsgrundlage für das, was Sie da tun?“ Darauf werden sie nichts erwidern können, weil es eben keine Rechtsgrundlage gibt.

Am 23. März 2020 habe ich dazu das Video „Corona: Ausgangssperren rechtswidrig!“ gemacht. Darin habe ich gesagt:

„Hier geht es um die Rechtsgrundlagen der gegenwärtig verhängten Maßnahmen, nämlich der Ausgangsbeschränkungen in Bayern, die als Beispiel für andere Bundesländer gelten. Das offizielle Dokument heißt: ‚Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Aktenzeichen Z6a-G8000-2020/122-98 Dort stehen diese ganzen Maßnahmen, von denen wir schon gelesen und gehört haben. Da heißt es unter der Rubrik ‚Allgemeinverfügung‘ unter 1.:

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