CERN – Der moderne Turm von Babel – Teil 17

Zweifel am Massenmord des Co-Piloten

Siehe Artikel vom 27. März 2015

Quelle

Aus diesem Artikel möchte ich nun einige interessante Aspekte herausgreifen:

„Bereits nach zwei Tagen will die französische Staatsanwaltschaft diesen rätselhaften Absturz nun gelöst haben und beförderte den Co-Piloten zum Sündenbock für diese rätselhafte Katastrophe.“

„Bei einer Pressekonferenz am 26. März erklärte der französische Staatsanwalt Brice Robin, aus der Auswertung des Cockpit-Voicerecorders (CVR) habe sich ergeben, dass sich Co-Pilot und Kapitän zunächst ganz normal unterhalten und auf den Anflug auf Düsseldorf vorbereitet hätten.

Anschließend habe der Kapitän das Cockpit verlassen, sei bei seiner Rückkehr aber nicht mehr hineingelassen worden. Stattdessen habe der Co-Pilot bewusst den tödlichen Sinkflug begonnen. Also eine Selbstmord- und Mordmission. Das Problem ist nur, dass es dafür bis jetzt keine Beweise gibt.“

„Der Co-Pilot habe kein Sterbenswörtchen gesagt, hat also selbst keinen Beweis für ein bewusstes Handeln geliefert. Er habe lediglich die ganze Zeit »normal und regelmäßig« geatmet. Der Staatsanwalt traut sich zu, den Atemgeräuschen zu entnehmen, dass der Co-Pilot bei Bewusstsein war: »Die These, dass der Co-Pilot bewusstlos gewesen sein könnte, schloss er im Grunde aus«, hieß es am 26. März auf heute.de. »Das ist nicht die Atmung von jemandem, der gerade einen Infarkt erleidet«, diagnostizierte Robin anhand der Atemgeräusche auf dem Stimmen-Rekorder. In Wirklichkeit könnte gerade die ruhige Atmung dafür sprechen, dass der Flieger eben nichts von der ganzen Dramatik mitbekommen hat.“

„Dafür, dass der Sinkflug durch ein bewusstes Drücken des »entsprechenden Knopfes« eingeleitet worden sei, hat der Staatsanwalt nicht die geringsten Beweise. Seine ganzen Behauptungen beruhen bestenfalls auf dem »Hörspiel« des Cockpit-Voicerecorders, denn nach seinen Angaben fehlt das eigentlich handfeste Beweismittel: Der Flugdatenschreiber (FDR). Nur durch ihn könnte festgestellt werden, was im Cockpit wirklich passierte, und welche »Knöpfe« denn nun gedrückt wurden. Aber bereits in den Abendnachrichten des 26. März wurden daraus Gewissheiten. Es bestehe »kaum ein Zweifel« daran, »dass der Co-Pilot die Katastrophe absichtlich herbeigeführt hat«, erklärte ebenso vollmundig wie skrupellos Matthias Fornoff in einem ZDF Spezial am 26. März 2015: »Der Mann hat 149 Menschen getötet und sich selbst.« So etwas kann man ohne Beweise straflos nur von einem Toten behaupten.

Klar denken können offenbar nur noch wenige, etwa die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC): »Wir waren geschockt, als wir die neuen Erkenntnisse über den Absturz gehört haben. Allerdings handelt es sich hierbei um einen ersten Zwischenbericht. Viele Fragen sind noch offen«, sagte VC-Sprecher Jörg Handwerg dem Handelsblatt (online, 26.3.2015). »Woran macht man beispielsweise fest, dass der Sinkflug vorsätzlich eingeleitet wurde?«, fragte der Mann zu Recht: »Aus unserer Sicht sind noch andere Möglichkeiten als Vorsatz denkbar.« So wisse man zum Beispiel noch nichts über den technischen Zustand des Flugzeugs, zitierte ihn das Handelsblatt. »Deshalb brauchen wir eine Auswertung des Flugdatenschreibers.«

Am Abend des 26. März kamen sogar Politiker zu Bewusstsein. In der Talkshow Maybrit Illner trat der Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) auf die Bremse: »Es sei doch gar nicht gesagt, dass die Darstellung des französischen Staatsanwalts vom erweiterten Suizid des Co-Piloten tatsächlich zutreffe.« Und − man höre und staune: »Wenn ein Staatsanwalt etwas behaupte, müsse das schließlich keineswegs stimmen. Oft genug fielen die Urteile später anders aus.« Und der Luftfahrtexperte Andreas Spaeth wollte wissen, warum man eigentlich noch nach dem Flugdatenschreiber suche, wenn der französische Staatsanwalt die Angelegenheit bereits geklärt habe: »Klarheit über das, was sich während des Todesflugs abgespielt habe«, könne aber »schlichtweg noch gar nicht vorhanden sein« (zitiert nach: Spiegel Online, 27.3.2015).

Eben − und genau deshalb stellt sich die Frage, wie der französische Staatsanwalt zu seinen nahezu faktenfreien Behauptungen kommt. In Wirklichkeit spricht einiges gegen seine Schilderung:

  • Warum sollte der Flugkapitän bei einem Zweistundenflug schon nach 20 Minuten zur Toilette gehen? Normalerweise bekommen die Passagiere auf einem Zweistundenflug niemanden aus dem Cockpit zu Gesicht.
  • Warum wählt der Co-Pilot einen acht Minuten langen Sinkflug als Selbstmordmethode, statt die Maschine schnell zum Absturz zu bringen?
  • Wie kann er angesichts der Dramatik des Geschehens einfach ruhig und gleichmäßig weiteratmen?
  • Warum hört man die Passagiere angeblich erst kurz vor dem Aufprall schreien?
  • Haben sie von dem verzweifelten Kampf des Kapitäns an der Cockpittür überhaupt nichts mitbekommen? Normalerweise würden sie zusammen mit dem Kapitän um den Zutritt zum Cockpit kämpfen.
  • Dasselbe gilt auch für die Flugbegleiter.

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