Die letzte Generation – Teil 52

1. Februar 2016

Das Scharia-Blasphemie-Gesetz und inländischer Terrorismus und biblische Endzeit-Prophetie – Teil 14

In Amerika heißt es „Blasphemie-Gesetz“, in Europa „Toleranz-Gesetz“ – Teil 3

Die Durchsetzung des Toleranz-Gesetzes jetzt klammheimlich auch in Deutschland?

https://www.youtube.com/watch?v=4K5FtAdak88

2. September 2015 – Die Umerziehung der „Deutschen“

https://www.youtube.com/watch?v=6H8Br06H610

22. November 2015 – DÄMONkratie in Aktion: Patriotenverfolgung läuft jetzt auf Hochtouren

Quelle

Ein europäisches Rahmenwerk: National-Statut für die Förderung der Toleranz

vorgeschlagen mit einer Sichtweise, um von den Gesetzgebern der europäischen Staaten verordnet zu werden

Angesichts dessen, dass

  • der Respekt für die Menschenwürde auf die Anerkennung von menschlicher Vielfalt und dem angeborenen Recht jeder Person, anders zu sein, basiert
  • Toleranz einen offenen Geist für nicht vertraute Ideen und Lebenswege fordert
  • das Konzept der Toleranz das Gegenteil von jeder Form ungesetzlicher Diskriminierung ist
  • Toleranz eine wichtige Rolle bei der befähigenden Koexistenz verschiedener Gruppen mit eine einzelnen nationalen Gesellschaft spielt
  • solch ein Zusammenleben die Struktur der nationalen Gesellschaft bereichert und stärkt, sollte es nicht die grundsätzliche Identität dieser Gesellschaft oder ihre gemeinsamen Werte, Geschichte, Ansprüche und Ziele beeinflussen
  • Integration in eine einzelne nationale Gesellschaft nicht Assimilierung (Anpassung) bedeutet
  • Koexistenz und Kooperation innerhalb einer demokratischen Gesellschaft erforderlich macht, dass Einzelne und Gruppen gegenseitige Zugeständnisse machen
  • der Respekt für die markanten Merkmale der verschiedenen Gruppen nicht die gemeinsamen Bindungen der verantwortungsbewussten Bürgerschaft innerhalb einer demokratischen und offenen Gesellschaft als Ganzes schwächen sollte

sollte es wie folgt verordnet werden:

Absatz 1: Definitionen

Im Sinne dieser Gesetzesbestimmung:

(a) „Gruppe“ bedeutet eine Anzahl von Menschen, die durch ihre rassischen oder kulturellen Wurzeln, ihre ethnische ursprüngliche Abstammung, religiöse Zugehörigkeit oder Sprache, ihre geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung oder jedes andere Merkmal ähnlicher Natur miteinander verbunden sind.

(b) „Gruppenbeleidigung“ bedeutet: Verunglimpfende Kommentare, die öffentlich gemacht werden und gegen eine Gruppe gerichtet sind, wie sie unter Paragraph (a) definiert sind – oder gegen Mitglieder einer solchen – mit einer Sichtweise, die zu Gewalt anstiftet, die Gruppe beleidigt, sie lächerlich macht oder sie sich mit falschen Vorwürfen unterwirft.

Erklärende Anmerkungen:

(i) Die Definition für „Gruppenbeleidigung“ schließt „Bluts-Beleidigungen“, anti-semitische Herabsetzungen ein sowie Anschuldigungen, wie z. B „Zigeuner sind Diebe“ oder „Muslime sind Terroristen“.
(ii) Es muss verstanden werden, dass die „Gruppenbeleidigung“ abzielen kann auf Mitglieder dieser Gruppe aus einer anderen Zeit (einer anderen historischen Ära) oder einem anderen Ort) außerhalb der Staatsgrenzen.

(c) „Hass-Verbrechen“ bedeutet jeder kriminelle Akt, der dadurch definiert wird, ob er gegen eine Person oder das Eigentum begangen wird, wobei die Opfer oder Ziele ausgewählt wurden, wegen ihrer realen oder wahrgenommenen Verbindung mit – oder Unterstützung oder Mitgliedschaft von – einer Gruppe, wie sie in Paragraph (a) definiert ist.

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