Wächter-Stimmen – Teil 5

Quelle:

Interview von Wächter Michael Grawe vom Kultur-Studio mit Alexander Schnarf, Gerhard Wisnewski und Martin Kramp

vom 14. April 2020 – Teil 5

Aufruf an alle Rechtsanwälte

Gerhard Wisnewski:
Nachdem diese Klage oder dieser Antrag von Frau Bahner vom Bundesverfassungsgericht abgeschmettert worden war, habe ich sehr viel Post und Kontaktaufnahmen von Rechtsanwälten bekommen, um mir mitzuteilen: „Ja so kann man das auch nicht machen. Da hat sie das und jenes falsch gemacht. Das geht gar nicht.“

Seitdem warte ich auf diese Rechtsanwälte, dass sie aus der Deckung hervorkommen und eine bessere Klage verfassen oder eine bessere Verfassungsbeschwerde einlegen.

Also, Jungs, jetzt mal los! Wenn es da irgendwelche handwerklichen Fehler gab – denn substantielle inhaltliche Fehler gab es da, glaube ich, nicht – dann sollen diese Schlaumeier, die sich da gemeldet haben, aus der Deckung hervorkommen und bitte eine bessere Klage verfassen. Dass die Corona-Maßnahmen rechtswidrig sind, das dürfte eigentlich jedem klar sein.

Michael Grawe:
Ja, das ist ein absolut wichtiger Punkt, Gerhard. Ich hatte das tatsächlich auch schon mal bei uns in der Telegramm-Gruppe so geschrieben, dass all die großmäuligen Rechtsanwälte, die sich für gewisse Dinge stark machen, wie z. B. die Meinungsfreiheit, jetzt eigentlich nicht reagieren.

Aber welche Möglichkeiten haben wir denn jetzt noch? Welche Ideen oder Lösungen habt ihr jetzt für die Zukunft? Wie soll das weitergehen? Wir sind gerade nicht imstande zu demonstrieren. Unsere Bürgerrechte wurden uns komplett entzogen. Also welche Möglichkeiten bleiben uns? Wenn jetzt nicht eine gewisse elitäre Schicht aufsteht, also Rechtsanwälte, Mittelständler usw., die vielleicht auch ein bisschen den finanziellen Background haben – man kann ja auch Sammelklagen machen oder was weiß ich was – und sich gegen diese Corona-Aktion wehrt, die hier gerade durchgeführt wird, dann weiß ich eigentlich auch keinen Rat mehr.

Wird die Bahner-Sache zu einem Präzedenzfall?

Was meint ihr, was könnte man da noch machen? Was ist da jetzt unsere Aufgabe?

Alexander Schnarf:
Also wenn ich vielleicht an dieser Stelle noch kurz einen spekulativen Gedanken zu dieser Bahner-Sache einbringen könnte, wobei ich sagen muss, dass ich alles Andere als rechtssicher bin. Es ist nur ein Gedanke:

Wenn jetzt tatsächlich so grundlegende Fehler bei der Ausarbeitung dieser Klage passiert sind – so wie der Vorwurf lautet -, dann habe ich ein bisschen die Sorge, dass dies ein Präzedenz-Fall ist, der hier geschaffen wird. Denn wenn jetzt in Zukunft noch ein paar Klagen eingehen, könnten die Gerichte sagen: „Das wurde ja schon behandelt und für negativ befunden.“ So kann man sozusagen die Rechtsgrundlage schaffen, um für zukünftige derartige Klagen die Klagemöglichkeit zu entziehen, weil man sagen kann: „Die gleichnamige oder zumindest gleichlautende Klage wurde da und dort schon abgewiesen.“

Und das ist auch so. Ich kann das von Italien sagen, dass wir da diese Selbsterklärung dabei haben müssen, welche in den Medien immer und immer wieder propagiert wird. Bei dieser Selbsterklärung muss man den Grund angeben, warum man sich gerade aus dem Haus bewegt. Das ist ein Standardformular, auf dem gewisse Antworten vorgegeben sind, die man da ankreuzen kann, wie z. B. Pflege der Großeltern oder persönliche gesundheitliche Gründe, dass man einen Arzt aufsuchen muss. Dafür wird eine sehr geringe Anzahl an Auswahlmöglichkeiten vorgegeben, weshalb man gerade von einer Gemeinde zur anderen unterwegs ist.

Ich habe das nur in einem Video gesehen, habe aber keine Expertise dazu, so dass ich bestätigen könnte, ob das tatsächlich so ist. Aber anscheinend fehlt dieser Selbsterklärung jede juristische Grundlage in der Verfassung. Demnach wäre es so, dass der Staat oder in dem Moment der Vollstrecker des Staates, also ein Polizist, von einem Menschen nicht so mir nichts, dir nichts diese Selbsterklärung abverlangen kann.

Tatsache ist jetzt aber, dass wenn sehr viele Menschen diese Selbsterklärungsgeschichte mitmachen, sich also an diesem Spiel beteiligen, dann wird die Regierung in einigen Monaten sagen können: „Wir haben jetzt auf diesen Selbsterklärungen 10 Millionen Unterschriften von Leuten, die sich das freiwillig auferlegt haben, dass sie, wenn sie von A nach B gefahren sind, dafür die Gründe genannt und auch freiwillig der Polizei mitgeteilt haben, warum sie unterwegs waren.“ Dadurch hätte man eine Grundlage geschaffen, um das Verfassungsrecht abzuändern.

Der Auszug aus dem Artikel endet hier. Lesen Sie den gesamten Artikel als PDF.