Die Gnadenzeit läuft ab – Teil 51

Quelle – 20. Januar 2022 – Servus TV

Noch vor Durchsetzung der Impf-Pflicht am 20.Januar 2022 erging folgende Email mit Datum vom 2.Dezember 2021 von dem Präsidenten der österreichischen Ärztekammer, Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, an ALLE Mediziner in ganz ÖSTERREICH. Darin wird klargestellt, dass es für Ärzte grundsätzlich KEINEN GRUND gibt den Patienten von einer Covid-Impfung ABZURATEN. Bei Zuwiderhandlung werden entsprechende SANKTIONEN angedroht:

„Österreichische Ärztekammer
Weihburggasse 10–12, A-1010 Wien, Austria, Tel.: +43 (1) 51406-3000, Fax: 3042 Dw, post@aerztekammer.at, www.aerztekammer.at
DVR: 0057746, IBAN: AT91 1813 0500 0112 0000, BIC: BWFBATW1, Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG, Wien

325/ 2021 Rundschreiben

ergeht per E-Mail an:

alle Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesärztekammern
alle Mitglieder der ÖÄK-Vollversammlung
alle Landesärztekammern
den Obmann und die Stellvertreter der Bundeskurie angestellte Ärzte
den Obmann und die Stellvertreter der Bundeskurie niedergelassene Ärzte
den Obmann der Bundessektion Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierte Ärzte
den geschäftsführenden Obmann der Bundessektion Fachärzte sowie die drei Bundessprecher
die Vorsitzenden der Ausbildungskommission und des Bildungsausschusses
den Obmann der Bundessektion Turnusärzte
die Geschäftsführer von Akademie, ÖQMED und Verlag

Wien, 02.12.2021
Mag.Sch/gh

Betrifft: Beratung von Patientinnen/Patienten iZshg mit der COVID-19-Schutzimpfung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Österreichische Ärztekammer darf aus gegebenem Anlass auf Folgendes hinweisen:

Ärztinnen und Ärzte sind auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Rahmen der Einhaltung ihrer Berufspflichten u.a. verpflichtet, jeden von ihnen in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen. Darüber hinaus ist nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung das
Wohl der Kranken und der Schutz der Gesunden zu wahren.

Ärztinnen/Ärzte haben sich zudem jeder Information zu enthalten, wenn diese
wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht, oder nicht den Tatsachen entspricht.

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums grundsätzlich KEINEN GRUND gibt, Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen COVID-19 ABZURATEN.

Einzig medizinische und wissenschaftlich belegte Gründe, wie beispielsweise eine Allergie gegen den Impfstoff, können gegen eine COVID-19-Schutzimpfung sprechen, wobei auch hier auf die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums hinzuweisen ist und eine Nutzen-Risiko-Abwägung zu erfolgen hat.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass eine allfällige Verletzung einer Berufspflicht in diesem Zusammenhang durch die DISZIPLINARORGANE der Österreichischen Ärztekammer geprüft wird und bei Feststellung einer solchen dies entsprechend SANKTIONIERT wird.

Mit freundlichen Grüßen
a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres
Präsident“

Eine Ärztin sagt dazu:

„Aufgrund der Tatsache, dass unser Ärztekammer-Präsident diejenigen Ärzte, welche über Nebenwirkungen der Impfung aufklären, die kritisch sind gegenüber der Impfung und vielleicht Dinge sagen, die NICHT dem entsprechen, was der Herr Ärztekammer-Präsident möchte, möglicherweise von der Liste gestrichen werden.“

Auf Anfrage von „Servus TV“ gab Dr. Thomas Szekeres zu dieser Email dann noch folgende Stellungnahme ab:

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