Die Gnadenzeit läuft ab – Teil 46

Die Ungerechtigkeit nimmt überhand – Teil 7

Quelle – 22. Dezember 2021 – RA Ralf Ludwig und RA Dr. Beate Bahner

Corona aus Sicht der Juristen Ralf Ludwig, Dr. Beate Bahner, Hardy Groeneveld zur mRNA-Impfung – Teil 6

Beate Bahner:
Als Nächstes gehen wir zu § 5 im Arzneimittel-Gesetz, wo auch die Fahrlässigkeit bestraft werden kann. Das haben wir in vielen Straftatbeständen im Strafgesetzbuch beispielsweise nicht.

Es macht sich auch der Arzt oder jede Person strafbar, die diesen Impfstoff verabreicht, also ANWENDET.

„Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)

§ 5 Verbot bedenklicher Arzneimittel

(1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen ANZUWENDEN.
(2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.“

Diejenigen, die ein bedenkliches Arzneimittel in den Verkehr bringen, das sind die HERSTELLER. Wir haben jetzt gesehen, dass diese „Impfstoffe“ bedenkliche Arzneimittel sind. Der „bestimmungsmäßige Gebrauch“ ist die Verimpfung dieser Dosen.

Definitiv klar und auch in meinem Buch „Corona-Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ beschrieben, ist jetzt schon, dass diese Daten – die ich dort angeführt habe, stammen noch von Ende Juli 2021 – vermutlich ein exponentielles Wachstum haben.

Nachweisbar anhand der Zahlen vom Paul Ehrlich-Institut (PEI) hat die Corona-Impfung schon binnen eines halben Jahres 23 Mal mehr Todesfall-Meldungen verursacht und 20 Mal mehr schwere Nebenwirkungs-Meldungen als alle Impfstoffe, die in den letzten 21 Jahren verabreicht wurden. Das waren Hunderte von Millionen Impfungen.

Da ist schon in der Tat ein „über das vertretbare Maß hinausgehen“ gegeben. Und bei einem Blick in den Sicherheitsbericht vom PEI sehen wir hier.

„Langen, den 23.12.2021
SICHERHEITSBERICHT

Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen
nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der
Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.11.2021

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) berichtet über die aus Deutschland
gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder
Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung mit
den mRNA-Impfstoffen Comirnaty (BioNTech Manufacturing GmbH)
und Spikevax (MODERNA BIOTECH SPAIN, S.L.) sowie den Vektor-
Impfstoffen Vaxzevria (AstraZeneca AB) und COVID-19 Vaccine
Janssen zum Schutz vor COVID-19 von Beginn der Impfkampagne am
27.12.2020 bis zum 30.11.2021.

Bis zum 30.11.2021 wurden laut Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 123.347.849 Impfungen durchgeführt, davon:

96.606.131 Impfungen mit Comirnaty,
10.576.131 Impfungen mit Spikevax
12.703.030 Impfungen mit Vaxzevria
3.462.557 Impfungen mit COVID-19 Vaccine Janssen.

113.792 Verdachtsfälle wurden nach Impfung mit Comirnaty gemeldet,
28.289 Verdachtsfälle nach Spikevax,
46.325 Verdachtsfälle nach Vaxzevria
7.758 Meldungen nach COVID-19 Vaccine Janssen“

Bei diesen Nebenwirkungen handelt es sich um lebensverändernde Nebenwirkungen. Das sind nicht die Gelenkschmerzen, der Husten und das Fieber als direkte Reaktion nach der Impfung. Dabei handelt es sich um DAUERHAFTE SCHÄDEN.

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